FamRB - Familien-Rechtsberater Informationsdienst für die familienrechtliche Praxis
Monatlicher Informationsdienst mit der relevanten aktuellen Rechtsprechung zum gesamten nationalen und internationalen Familienrecht. Inklusive Beratermodul Familienrecht. Enthält Tipps für erfolgreiche Verfahrens- und Verhandlungsstrategien. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.
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Alternativ zum Print-Abo steht die Zeitschrift in digitalen Modulen in Otto Schmidt online zur Verfügung: Das Start-Abo der Module läuft 3 Monate zum Preis von 2 Monaten:
Aktionsmodul Zivilrecht
Aktionsmodul FamRZ Familienrecht
Beratermodul Familienrecht
FamRB bei juris:
juris Familienrecht
- Wichtige Infos zum gesamten nationalen und internationalen Familienrecht
- Vorschläge zur Vertragsgestaltung und Tipps für erfolgreiche Verhandlungsstrategien
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
- Inklusive Beratermodul Familienrecht
- Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
Die Zeitschrift Familien-Rechtsberater (FamRB) ist ein monatlich erscheinender Informationsdienst für alle im Familienrecht tätigen Praktikerinnen und Praktiker. Schwerpunkt des FamRB ist die Präsentation der aktuellen höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung zum gesamten – nationalen und internationalen – Familienrecht mit seinen Schnittstellen insb. zum Erb-, Sozial- und Steuerrecht. Der besondere Clou: Die Entscheidungen werden nicht, wie in herkömmlichen Fachzeitschriften, -- vollständig oder gekürzt -- im Originaltext veröffentlicht, sondern von fachkundigen Experten „auf den Punkt“ bearbeitet und mit knappen Darstellungen der sich aus ihnen ergebenden Konsequenzen für die Praxis und weiterführenden Beraterhinweisen angereichert. Der FamRB geht darüber hinaus in prägnanten Kurzaufsätzen auf wichtige Probleme der Beratungs- und Verfahrenspraxis ein. Er vermittelt Vorschläge zur Vertragsgestaltung, Tipps für erfolgreiche Verhandlungsstrategien und vielerlei sonst nützliche Hinweise für den im Familienrecht tätigen Praktiker. Regelmäßig informiert die Zeitschrift zudem über das Neueste aus der Gesetzgebung. Zudem bietet die Redaktion den Bezug eines kostenlosen 14-täglichen Newsletters an, damit Sie noch schneller informiert sind.
Im Print-Abonnement enthalten ist die Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern des FamRB steht im Rahmen ihres Abonnements das Beratermodul Familienrecht, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.
FamRB Archiv seit 2002 – mit direkter Verlinkung zu Volltexten und Gesetzen. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat.
Beratermodul Familienrechtliche Berechnungen: Unterhaltsrechner, Anwendung für die Berechnung des Versorgungsausgleichs, Anwendung für die Berechnung von güterrechtlichen Ausgleichsansprüchen
BGB Kommentar: Erman - das renommierte Standardwerk zum BGB und seinen wichtigsten Nebengesetzen und praxisrelevanten Teilen des IPR.
Handbuch Familien- und Familienverfahrensrecht: Rahm/Künkel – der Standard im Familienrecht mit allen Informationen zur familienrechtlichen Mandats- und Fallbearbeitung bis hin zum gerichtlichen Verfahren in Familiensachen aus einer Hand
Anwalts-Handbuch zum gesamten Familienrecht: Krenzler/Borth (Hrsg.) – Wegweiser durch jedes familienrechtliche Mandat – vom ersten Gespräch bis zur Gebührenabrechnung
Handbuch Unterhaltsrecht: Ehinger/Rasch/Schwonberg/Siede – Systematische Darstellung der einzelnen familienrechtlichen Unterhaltsansprüche
Kommentar zu FamFG: Prütting/Helms (Hrsg.) - Substantielle Erläuterungen zum Verfahrensrecht in Familiensachen
Mehr als 50.000 Entscheidungen des BGH (seit 1998) und aller Oberlandesgerichte (seit 1993) im Volltext
Entscheidungen von EuGHMR, EuGH, BVerfG und BFH sowie die wichtigsten Gesetzestexte mit familienrechtlichem Bezug
Zivilrechtliche Entscheidungen im Volltext, Gesetzestexte
Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail
Das Beratermodul Familienrecht ist answersfähig. Answers optional zubuchbar.
Nach Abschluss Ihrer Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.
Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!
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Profitieren Sie von den Expertenmeinungen und aktuellen Recherchen, die Ihnen in der täglichen Praxis von großem Nutzen sein können. Bleiben Sie auf dem neuesten Stand, indem Sie unseren Blog regelmäßig besuchen und sich umfassend informieren.
Besuchen Sie auch die informative Homepage des FamRB unter www.famrb.de, auf der Sie neben den Inhaltsverzeichnissen der vergangenen Hefte auch ein ganzes Heft als Leseprobe finden.
Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 1.
Aktuelles Heft
Heft 10/2026
FamRBinformativ
Neuer Richter im XII. Zivilsenat des BGH, FamRB 2026, 377
Bundesregierung bringt Einkommensteuerreform auf den Weg, FamRB 2026, 377
Jugendämter melden 10 % mehr Kindeswohlgefährdungen im Jahr 2025, FamRB 2026, 377-378
Menne, Martin, Buchtipp: Frie, Internationales Privat- und Verfahrensrecht, FamRB 2026, 378-380
Rechtsprechung
Ehescheidung
BGH v. 8.7.2026 - XII ZB 576/25 / Liceni-Kierstein, Dagny, Härtefallscheidung bei schwerwiegendem Fehlverhalten gegenüber einem Familienangehörigen, FamRB 2026, 380-381
Unterhaltsrecht
BVerwG v. 26.3.2026 - 5 C 7.24 / Bömelburg, Regina, Getrenntleben im Sinne des Unterhaltsvorschussgesetzes, FamRB 2026, 381-382
OLG Düsseldorf v. 9.6.2026 - 7 WF 98/26 / Breuers, Christian, Abzug berufsbedingter Aufwendungen beim Kindesunterhalt, FamRB 2026, 382-384
Versorgungsausgleich
OLG Karlsruhe v. 24.6.2026 - 5 WF 26/26 / Breuers, Christian, Verfahrenswert bei Abfindung nach § 23 VersAusglG, FamRB 2026, 384-385
OLG Stuttgart v. 11.4.2025 - 17 WF 34/24 / Thormeyer, Nils, Berichtigung einer Entscheidung über den Versorgungsausgleich wegen offenbarer Unrichtigkeit, FamRB 2026, 385-387
OLG Hamm v. 24.3.2026 - 13 UF 149/25 / Weil, Klaus, Kein Ausgleich eines geringfügigen Anrechts nach § 18 Abs. 2 VersAusgl trotz Gleichartigkeit, FamRB 2026, 387-388
Kindschaftssachen
BGH v. 10.6.2026 - XII ZB 476/25 / Clausius, Monika, Kindesanhörung im Beschwerdeverfahren bei möglicher Aufrechterhaltung kindesschutzrechtlicher Maßnahmen, FamRB 2026, 388-390
OLG Celle v. 29.6.2026 - 17 UF 46/26 / Clausius, Monika, Vorrangigkeit einer Umgangsregelung vor Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, FamRB 2026, 390-391
OLG Hamm v. 27.3.2026 - 12 UF 158/25 / Liceni-Kierstein, Dagny, Umgangsausschluss aufgrund mittelbarer Kindeswohlgefährdung, FamRB 2026, 391-392
OLG Karlsruhe v. 23.3.2026 - 16 UF 178/25 / Clausius, Monika, Keine Sorgerechtsvollmacht bei fehlender Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft, FamRB 2026, 393-394
Verfahrensrecht
BGH v. 2.6.2026 - VI ZB 90/23 / Finger, Peter, Verfahrenskostenhilfe: Prozesskostenvorschuss für ein minderjähriges Kind, FamRB 2026, 394-395
BGH v. 15.4.2026 - XII ZB 521/25 / Schneider, Hagen, Keine Einigungsgebühr für eine auf Anregung des Ergänzungspflegers erfolgte Vertragsanpassung, FamRB 2026, 395-397
OLG Karlsruhe v. 27.5.2026 - 5 UF 191/24 / Krause, Lambert, Maßgeblicher Verfahrenswert bei Mitvergleich anderweitig anhängiger Verfahrensgegenstände, FamRB 2026, 397
OLG Nürnberg v. 14.7.2026 - 9 UF 558/26 / Krause, Lambert, Kostenermäßigung bei Beschwerderücknahme in Adoptionsverfahren ohne Kostenübernahmeerklärung, FamRB 2026, 398
OLG Frankfurt v. 13.5.2026 - 6 UF 89/26 / Krause, Lambert, Erlass einer Kostenentscheidung im Umgangsverfahren, FamRB 2026, 398-399
Internationales Familienrecht
OLG Frankfurt v. 20.4.2026 - 6 UF 36/26 / Teubel, Jan Peter, Keine Güterrechtsspaltung bei türkischem Güterrecht für Immobilie in Deutschland, FamRB 2026, 399-400
OLG Bamberg v. 15.7.2026 - 12 Wx 2/25 e / Plitzko, Nikolaus J., Wirksamkeit einer konsularischen “Fensterehe“, FamRB 2026, 400-401
Betreuung/Unterbringung
BGH v. 24.6.2026 - XII ZB 29/26 / Locher, Matthias, Zulässigkeit einer ärztlichen Zwangsmaßnahme bei “Off-Label-Use“, FamRB 2026, 402-403
Erbrecht
OLG Frankfurt v. 24.3.2026 - 20 W 170/23 / Grziwotz, Herbert, Pflichtteilssanktionsklausel als Schlusserbeneinsetzung im Ehegattentestament?, FamRB 2026, 403-405
Sozialrecht
BGH v. 14.7.2026 - X ZR 71/25 / Sarres, Ernst, Rückforderungsanspruch des Sozialhilfeträgers verjährt grundsätzlich nach drei Jahren, FamRB 2026, 405-406
Sonstiges
OLG Stuttgart v. 6.5.2026 - 17 UF 120/25 / Thormeyer, Nils, Unterlassungsansprüche wegen ehrverletzender Äußerungen eines getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten, FamRB 2026, 406-407
Beiträge für die Beratungspraxis
Aktuelle Praxisfragen
Hamdan, Binke / Hamdan, Marwan, Vorsorge für den Ausfall der Sorgeberechtigten, FamRB 2026, 408-412
Eltern können für den Fall, dass sie als Sorgeberechtigte ausfallen, ihr Sorgerecht nicht einfach einer anderen Person übertragen. Für den Todesfall existiert aber die Möglichkeit der sog. Sorgerechtsverfügung. § 1782 BGB regelt die Voraussetzungen und eröffnet Eltern hierbei verschiedene Möglichkeiten. Nicht näher geregelt ist hingegen der lebzeitige Ausfall des Sorgerechtsinhabers, etwa durch Krankheit. Auch hier kann die Benennung einer Person aber durchaus sinnvoll sein.
Breuers, Christian, Verkündung von Entscheidungen bei elektronischer Aktenführung, FamRB 2026, 412-416
Der Grundsatz, dass bei Verkündung einer Entscheidung in einer Ehe- oder Familienstreitsache zumindest die Beschlussformel schriftlich vorliegen muss, bedarf bei elektronischer Aktenführung einer Neubestimmung. Nach Auffassung des OLG Frankfurt ist es hinreichend, aber auch erforderlich, dass die Beschlussformel oder der vollständig abgefasste und qualifiziert elektronisch signierte Beschluss als elektronisches Dokument nicht nur als Entwurf an beliebiger Stelle gespeichert vorliegt, sondern vor der Verkündung in den Geschäftsgang der elektronischen Aktenführung gelangt ist. Liege nur die Beschlussformel vor, sei keine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich.
FamRBaktuell
BGH: Verstoßung der Ehefrau durch Ausspruch der Scheidungsformel (talaq) ist Privatscheidung, FamRB 2026, R7
BGH: Beschwerdeeinlegung unter der Bedingung der Gewährung von Verfahrenskostenhilfe, FamRB 2026, R7
BGH: Feststellung des natürlichen Willens des Betreuten und Erforderlichkeit einer Zwangsmaßnahme, FamRB 2026, R7
Autoren und Redaktion
Redaktionsbeirat:
PräsAG a.D. Helmut Borth, Heilbronn
RiOLG a.D. Werner Gutdeutsch, Ebersberg
RA FAFamR Jörn Hauß, Duisburg
RAin Dr. Jasmin Thüß (verantw. Redakteurin), Veronika Schindhelm (Redaktionsassistentin), Anschrift des Verlags, Tel. 0221/93738-189 (Redaktions-Sekr.) bzw. -997 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), Fax 0221/93738-953 (Redaktions-Sekr.) bzw. -943 (Vertrieb/ Abonnementsverwaltung), E-Mail: famrb@otto-schmidt.de
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